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   BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50   

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https://dejure.org/1951,294
BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50 (https://dejure.org/1951,294)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1951 - IV ZR 73/50 (https://dejure.org/1951,294)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1951 - IV ZR 73/50 (https://dejure.org/1951,294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 87
  • NJW 1951, 193
  • MDR 1951, 220
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 02.11.1940 - IV 175/40

    1. Welche Bedeutung hat es bei der Ehescheidung nach § 55 EheG., daß die

    Auszug aus BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50
    Wenn das Berufungsgericht jedoch aus dem von ihm festgestellten Sachverhalt, insbesondere auch auf Grund der persönlichen Anhörung der Parteien die Überzeugung gewonnen hat, dass der Kläger niemals - also auch nicht im Falle einer Versagung der Scheidung - den Weg zur Ehe zurückfinden werde, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. RGZ. 165, 149, OGHZ. 1, 29).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Alsdann kann und muß allerdings der Gesetzesbestimmung ein den Grundzügen des neueren Gesamtrechts entsprechender neuer Inhalt gegeben werden und es kann dabei auch unter Umständen von dem Wortlaut abgewichen, die Bestimmung insoweit also nicht mehr angewandt werden (BGHZ 1, 87, 90 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]; 3, 83, 89, 308, 315).
  • BGH, 07.02.1952 - IV ZR 39/51

    Rechtsmittel

    Eine solche grundsätzliche Regel wird durch § 48 Abs. 2 EheG nicht aufgestellt, vielmehr ist die Frage der Aufrechterhaltung einer Ehe auf Grund der Wertung des Gesamtverhaltens beider Ehegatten durchaus nach den besonderen Tatumständen zu entscheiden (vgl. hierzu BGHZ 1, 87 ff [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]).

    Dabei ist allerdings nicht ausser acht zu lassen, dass eine einmalige, aus der verzweifelten Stimmung des Augenblicks entstandene Kränkung des anderen Ehegatten noch nicht zu einem Schluss auf die Grund- und Gesamthaltung des kränkenden Ehegatten zwingt (vgl. BGHZ 1, 93 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]), und es ist ferner zu beachten, dass die Verletzung der Treuepflicht, der sich der Kläger schuldig gemacht hat, umso stärker für eine Aufrechterhaltung der Ehe spricht, je tiefer die Bindung der Ehegatten während der Dauer der Ehe bereits geworden ist (BGHZ 1, 92 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]).

  • BGH, 01.06.1953 - IV ZR 130/52

    Rechtsmittel

    Die von ihr in dieser Hinsicht gemachten Ausführungen geben jedoch dem erkennenden Senat keinen Anlaß, von seiner in der Entscheidung BGHZ 1, 87 f [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [90/91] eingehend begründeten Ansicht abzuweichen.

    Das aber ist, wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung BGHZ 1, 87 f [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [92] ausgesprochen hat, kein Grund, der die Scheidung einer Ehe rechtfertigen kann.

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